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"RED BULL
", "Flying Horse" und andere koffeinhaltige
Erfrischungsgetränke sind seit März diesen Jahres
auch in Deutschland auf dem Markt. Möglich wurde dies
durch eine Änderung des Lebensmittel-und
Bedarfsgegenständegesetzes.
Was ist eigentlich dran an diesen
angeblichen "Muntermachern", die so viele Eltern und Lehrer
beunruhigen und zunehmend auch die Ernähnungsberatung
der Verbraucherzentrale beschäftigen? Zunächst
einmal vor allem Wasser und viel Zucker, Zitronen- und
Kohlensäure, Aroma, einige B-Vitamine und der Farbstoff
Zuckercouleur Dann aber auch einige Substanzen, die in
Deutschland bisher verboten oder nur eingeschränkt
erlaubt waren: Nämlich die Aminosäure Taurin, die
im Körper ohnehin ausreichend vorhanden ist, sowie
Inosit und Glucuronolacton, die im Muskelgewebe vorkommen.
Und schließlich noch 320 Milligramm Koffein pro Liter
Getränk, 70 Gramm über dem bisherigen
Grenzwert.
Das Gesundheitsministerium konnte die
Zulassung nicht verweigern, hat aber den Warnhinweis
vorgeschrieben, daß das Erzeugnis wegen des
erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen
verzehrt werden sollte.
In der Werbung für das nach
aufgelösten Gummibärchen schmeckende Getränk
wird jedoch nicht auf Koffein verwiesen, sondern auf Taurin,
das angeblich Geist und Körper belebe. Es wird
leichthin behauptet, der sogenannte "Energy Drink" ersetze
im Stoftwechsel wichtige verbrauchte Substanzen und baue
Schadstoffe rascher ab, die durch körperliche
Anstrengungen entstehen. Die Folge sei eine schnellere
Erholung und eine erhöhte
Leistungsfähigkeit.
Solche Werbeaussagen sind nach
Meinung der Verbraucherzentrale zumindest zweitelhaft und
unbewiesen, wenn nicht gar irreführend und falsch.
Mittlerweile setzt sich auch die
Lebensmittelüberwachung mit der Werbung und Aufmachung
für dieses Getränk auseinander. Wissenschaftlich
eindeutig bewiesen ist lediglich die anregende Wirkung von
Koffein, die jedoch bei übermäßigem
Genuß auch zu Herzrasen und Schwindelgefühlen
führen kann. Für Kinder und Jugendliche ist dieser
"erfrischende Durstlöscher" deshalb gänzlich
ungeeignet. In Österreich weiß man das, denn dort
muß "Red Bull" folgenden Warnhinweis tragen: "Für
Kinder, Diabetiker und koffeinempfindliche Personen nicht
geeignet. Nicht mit Alkohol mischen".
Fazit: Die Produkte, die zudem noch
zu überhöhten Preisen von 3,-- bis 9,-- DM
aufwärts in 1/4 Liter-Dosen angeboten werden, sind
keine energie- und leistungsffördernden "Wundermittel".
Kids sind gut beraten, den roten Bullen ins Leere laufen zu
lassen, wenn er in Diskotheken oder Kiosken, Tankstellen,
Supermärkten oder Sportzentren auf sie zukommt. Es
bleibt zu hoffen, daß im Interesse des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes die zuständigen
Behörden schnellstens tätig werden.
VERÖFFENTLICHUNG - AUCH
AUSZUGSWEISE - BITTE NUR UNTER OUELLENANGABE.
UM
BELEGEXEMPLARE WIRD GEBETEN.
Verbraucherzentrale Bayern
e.V.
Mozartstraße 9
80336
München
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